Unsere ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer sind auf Urkunden spezialisiert und sagen Ihnen gerne, was die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments kosten kann.
Geben Sie Ihre Anfrage einfach in das nachstehende Formular ein. Sie erhalten Angebote von ermächtigten Übersetzern und - bis auf die Übersetzung/Beglaubigung selbst - ist alles ganz kostenlos und unverbindlich .
Beglaubigte Urkundenübersetzung - rechtskonform, termingetreu und bezahlbar
Urkundenübersetzer, das heißt ermächtigte Übersetzer haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen und diese dadurch zu beglaubigen. Dieser Beglaubigungsvermerk ist mit der persönlichen Unterschrift des Übersetzers versehen. Zusätzlich erkennt man eine beglaubigte Urkundenübersetzung am rundlichen Stempel, der die Bezeichnung „vom Landgericht Musterhausen ermächtigter Übersetzer für die Sprache XYZ“ trägt. Ermächtigte Übersetzer sind verpflichtet, Aufträge der Gerichte, Behörden und Notare zu übernehmen und diese kurzfristig zu erledigen. Die schriftliche Sprachübertragung einer Urkunde erfolgt durch ermächtigte Übersetzer rechtlich verbindlich und zeitnah.
Wann ist eine Apostille erforderlich?
Wenn Ihre ausländischen Urkunden nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stammen, muss diese zum Nachweis ihrer Echtheit mit einer Apostille versehen sein. Ermächtigte Übersetzer senden die übersetzten und beglaubigten Unterlagen auf dem Briefwege zu.
Soll auf den beglaubigt übersetzten Dokumenten der Vermerk des ermächtigten Urkundenübersetzers stehen, dass die Übersetzung anhand der Urschrift der Dokumente erfolgte, sind die Unterlagen, Urkunden, Bescheinigungen, Zeugnisse oder Zertifikate im Original oder als durch eine Behörde/einen Notar beglaubigte Ablichtungen vorzulegen.
Von uns erhalten Sie amtlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Unterlagen (Vertrag, AGB, Satzung), Urkunden (Trauschein, Taufschein, Geburtsurkunde), Bescheinigungen (Führerschein, Schulabschlüsse, Meisterbrief), Zeugnisse (Masterurkunde und Zeugnis) oder Zertifikate.
Urkundenübersetzer für offizielle Dokumente
Unsere Urkundenübersetzer übersetzen und beglaubigen Dokumente. Sie arbeiten für deutsche Notare und Anwälte. In der Regel bezeichnet man unsere Urkundenübersetzer jedoch als öffentlich bestellte Übersetzer und allgemein beeidigte Dolmetscher. Diese sind für Notare und Notariatsverwalter tätig. Wir übersetzen notarielle Urkunden in beglaubigter Form. Notarielle Urkunden werden in Deutschland mindestens 100 Jahre aufbewahrt. Unsere Urkunden werden mit der Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers versehen. Selbst wenn der Notar, der die Urkunde errichtet hat, nicht mehr an seinem Amtssitz tätig ist, können Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder über die Funktion „Urkunden suchen“ Ihre Urkunde auffinden.
Urkundenübersetzer sind ermächtigt, Urkunden zu übersetzen und zu beglaubigen.
Vergleichsangebot einholen
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Urkundenübersetzerinnen und Urkundenübersetzer zu kontaktieren. In den Angeboten werden neben den angebotenen Sprachen, Qualifikationen und Zusatzqualifikationen die Kontaktdaten der Urkundenübersetzer angezeigt.
Wer darf sich Urkundenübersetzer nennen?
Es ist die persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung, welche diese Übersetzer auszeichnet. Die Bezeichnung Urkundenübersetzer wird für Übersetzer der Bundesrepublik Deutschland mit allgemeiner Beeidigung, öffentlicher Bestellung bzw. allgemeiner Ermächtigung verwendet.
Nach erfolgter Beeidigung/Ermächtigung/Bestellung darf die Bezeichnung Urkundenübersetzer getragen werden.
Beglaubigte Übersetzungen durch Urkundenübersetzer:
Schenkungsurkunde
Scheidungsurkunde
Sterbeurkunde
ärztliches Attest
Ausweis
Urkunde zu Wasserrecht
Heiratsurkunde
Diplom
Arbeitszeugnis
Meisterurkunde
Führungszeugnis
Urkunde, die eine Geburt bescheinigt (Geburtsurkunde)
Vereinsstatut
Satzung
Adoptionsurkunde
Obsorgebestätigung (Österreich)
Urkunde, die eine Ehe bescheinigt (Heiratsurkunde)
Wir übersetzen eine Urkunde, die eine Prüfung bescheinigt (Schulzeugnis), in beglaubigter Form.
Unsere Urkundenübersetzungen sind rechtskonform, vertraulich, termingetreu und bezahlbar. Wir beglaubigen Urkunden. Unsere seriösen und zuverlässigen Urkundenübersetzer übersetzen Urkunden für staatliche Behörden, wie das Standesamt (darunter Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden, Heiratsurkunden bzw. Trauscheine sowie Scheidungsurkunden). Unsere Firmenkunden, die Geschäftsdokumente beglaubigt übersetzen lassen, stammen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Finanzen. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und stehen für Übersetzungsprojekte ab sofort zur Verfügung. Bei Urkundenübersetzungen und Vertragsübersetzungen für Unternehmen aus Wirtschaft und Finanzen und insbesondere Recht, sind Übersetzer gefragt, die rechtskonforme Fachtexte übersetzen und beglaubigen können. Die Anwaltskanzleien und Unternehmen, für welche wir übersetzen, haben sich über Jahre hinweg ein besonderes Image aufgebaut und damit den Grundstock für ihren Geschäftserfolg gelegt. Auch auf unsere Fachübersetzer für Recht ist Verlass. Unsere juristischen Übersetzer übersetzen rechtlich verbindlich: d.h. sie stellen ein Echtheitszertifikat für das übersetzte Dokument aus – die Beglaubigung. Wir arbeiten bei der Beglaubigung einer Übersetzung mit absoluter Termintreue auch bei knappen Zeitvorgaben. Wir stehen Ihnen für Übersetzungen aus einer Fremdsprache mit Beglaubigung, Überbeglaubigung und sonstige Legalisierung zur Verfügung. Unsere beglaubigten Übersetzungen von Urkunden oder Verträgen erhalten Sie von beeidigten Übersetzern. Unser Übersetzungsbüro hat die notwendige Erfahrung, um auch international gültige Urkunden auszustellen. Unsere rechtskonformen Urkundenübersetzungen stehen zur Verfügung für Scheidungsurkunden, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden. Sprechen Sie uns für Übersetzungen mit Beglaubigung von Verträgen an, die internationale Gültigkeit behalten sollen. Auf Wunsch beglaubigen wir die Übersetzung und sorgen für eine Apostillierung (Überbeglaubigung).
Urkundenübersetzer in Hessen sind als Dolmetscher allgemein beeidigt und als Übersetzer öffentlich bestellt.
Dank öffentlicher Bestellung (Gericht) sind die Urkundenübersetzer ermächtigt, Dokumente beglaubigt zu übersetzen.