Unsere ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer sind auf Testamente spezialisiert und sagen Ihnen gerne, was die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments kosten kann.
Geben Sie Ihre Anfrage einfach in das nachstehende Formular ein. Sie erhalten Angebote von ermächtigten Übersetzern und - bis auf die Übersetzung/Beglaubigung selbst - ist alles ganz kostenlos und unverbindlich .
Beglaubigte Übersetzung eines Testaments
Wir arbeiten als Übersetzer von Testamenten für Notare, die der Bundesnotarkammer angeschlossen sind. Gerne informieren unsere notariellen Übersetzer sie über die Preise für die Übersetzung und Beglaubigung von sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden.
Testamentsübersetzung – beglaubigt von beeidigten Übersetzern
Wir übersetzen sämtliche erbfolgerelevanten Urkunden mit Beglaubigung. Gerade Nachlassregelungen und alle Dokumente erbrechtlichen Inhalts sollten nur in beglaubigter Form übersetzt werden. Als beeidigte Übersetzer mit Spezialisierung auf Erbrecht umfasst unser Übersetzungsspektrum sowohl die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten zur Abwehr als auch zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Darüber hinaus übersetzen und beglaubigen wir Urkunden, Papiere und Anwaltsschreiben zu allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere ausländische Testamente.
Beglaubigte Übersetzung von Testamenten - deutschlandweit
Unsere notariellen Übersetzer können auf eine langjährige Erfahrung verweisen und kennen sich in den erbrechtlichen Fachtermini aus und wissen um den Unterschied zwischen Erbe bzw. Rechtsnachfolger und Vermächtnisnehmer.
Wir übersetzen alle Dokumente im Sterbefall, wobei wir eine Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit* auf die Übersetzung ausstellen. Alle Dokumente bei einem Sterbefall müssen von Amts wegen beeidigt übersetzt werden. Sie tragen den Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung/Berufsbezeichnung des Übersetzers und die Unterschrift des Übersetzers.
Wir übersetzen Ihre Dokumente vom zuständigen Nachlassgericht. Dabei übersetzen wir, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Unsere Testamentsübersetzungen werden mit Beglaubigung ausgestellt. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers auch in der Fremdsprache gesichert. So können auch internationale Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden. Wir sorgen für den nötigen Stempel.
Gerne können Sie sich zum Thema beeidigtes Übersetzen, beglaubigtes Übersetzen und notarielles Übersetzen bei Gerichten und Notaren erkundigen.
Neben Testamenten übersetzen wir beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Damit liegt im Betreuungsfall die Vorsorgeurkunde in muttersprachlicher Qualität vor. Wir übersetzen beispielsweise Dokumente, die als Vorsorgevollmacht Sicherheit bei Krankheit oder im Alter schaffen. Diese Dokumente regeln, dass Personen in hilfloser Lage eine Betreuung durch Personen des Vertrauens erhalten.
Unsere beglaubigten Übersetzungen des letzten Willen sind mit einem Siegelabdruck und mit der Originalunterschrift versehen. Sie müssen Ihnen deshalb auf dem Postweg zu gehen. Das Originaldokument können Sie jedoch einscannen und uns zusenden. Wir schauen uns die erbfolgerelevante Urkunde an, und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag. So wissen Sie vorab, welche Kosten für eine beglaubigte Übersetzung auf Sie zukommen. Wir haben uns auf Testamentsübersetzungen spezialisiert. Dadurch wissen wir, was zu beachten ist. Fragen Sie uns einfach, welche Sprachen wir beglaubigt übersetzen können! Wir freuen uns auf Sie!
Beglaubigungen
Unsere Dienstleistungsbereiche sind Übersetzungen und Beglaubigungen. Eine Beglaubigung von übersetzten Dokumenten oder Unterschriften ist immer dann erforderlich, wenn Sie für Behördengänge verwendet werden sollen. Mit einer Beglaubigung durch den Übersetzer wird die Übereinstimmung seiner Übersetzung mit Abschriften Ablichtungen, Vervielfältigungen und Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original bestätigt. Durch die Beglaubigung unserer Übersetzungen von Urkunden erhalten diese Urkunden auch in der Übersetzung dieselbe Beweiskraft wie das Original. Unsere beglaubigten Übersetzungen dienen zur Vorlage bei einer Behörde. Unsere Geburtsurkunden-Übersetzungen mit Beglaubigung werden von deutschen Standesämtern oder von einer sonstigen Stelle (Gericht oder Notar) anerkannt, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das beglaubigte Schriftstück vorzulegen ist. Unsere beeidigten Übersetzer stehen auch dann zur Verfügung, wenn eine Beglaubigung der Übersetzung zur Verwendung im Ausland benötigt wird. Dann reicht oftmals eine einfache Beglaubigung nicht aus. In diesem Falle bieten unsere beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen zur späteren Apostillierung oder Legalisation an.
Beglaubigungen werden bei Übersetzungen zum Beispiel benötigt, wenn es sich um Schulzeugnisse, Diplome oder Facharbeiterzeugnisse handelt. Diese Übersetzungen, zum Beispiel eine Zeugnisübersetzung, aus einer anderen Sprache in die deutsche Sprache kann nur durch einen anerkannten Dolmetscher und Übersetzer ausgeführt werden. Diese anerkannten Dolmetscher und Übersetzer müssen über eine Allgemeine Beeidigung und Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern verfügen.
*Unsere ermächtigten/beeidigten/bestellten Übersetzer versehen die Übersetzung des Testaments mit dem Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk, dem Datum und Ort der Übersetzung, der eigenen Unterschrift und dem Siegelabdruck. Dies nennt man beglaubigte Übersetzung eines Testaments.
„Neben dem durch die Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer darf einen Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk nur noch der Notar nach § 50 BeurkG oder der Konsul erteilen, sofern er die Urkunde selbst in fremder Sprache errichtet hat oder eine fremdsprachige Urkunde verwahrt und er der fremden Sprache hinreichend kundig ist.“ (Wikipedia)