Unsere ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer sagen Ihnen gerne, was die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments kosten kann.
Geben Sie Ihre Anfrage einfach in das nachstehende Formular ein. Sie erhalten Angebote von ermächtigten Übersetzern und - bis auf die Übersetzung/Beglaubigung selbst - ist alles ganz kostenlos und unverbindlich .
Dokumente beglaubigt übersetzen lassen
Beglaubigt übersetzt werden zum Beispiel deutsche Dokumente, die im Ausland benötigt werden. Dazu gehören Arbeitszeugnisse (Beurteilungen) die für Behörden benötigt werden. Beglaubigungen werden zum Beispiel auch für Standesamtsurkunden benötigt, die übersetzt werden sollen. Unsere Übersetzer fertigen amtliche Beglaubigungen selbstübersetzter und fremdübersetzter Dokumente für Sie aus. Sie verbürgen sich dabei durch ihre Unterschrift und den Siegelabdruck. Wir übersetzen und beglaubigen ausländische Zeugnisse. Darüber hinaus fertigen wir Übersetzungen und Beglaubigungen von Grundbucheintrag, von der Vereinsregistereintragung, von der Löschung einer Schuld, vom Schuldanerkenntnis, vom Vormundschaftsdokument und vom Nachlassgerichtsdokument an. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die Übersetzung und Beglaubigung eines Testaments. Neben der Übersetzung ausländischer Personenstandsurkunden nehmen beglaubigte Übersetzungen von Testamenten einen breiten Raum innerhalb unseres Leistungsspektrums als allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer ein. Gerne übersetzen wir beglaubigt auch eine Vorsorgevollmacht der Betreuungsbehörde. Sämtliche fremdsprachlichen Texte können Sie von uns auf Deutsch beglaubigt erhalten, sofern sie vom zuständigen Standesamt / Einwohneramt in beglaubigter Übersetzung benötigt werden. Darüber hinaus übersetzen wir Dokumente zur ärztlichen Vorsorge und beglaubigen diese.
Welche Unterlagen werden für eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Zunächst einmal das Dokument, das übersetzt und beglaubigt werden soll. Dieses kann als Original oder in elektronischer Form zugesandt werden. Für Behördengänge bieten wir amtliche Übersetzungen und Beglaubigungen zum Beispiel des Personalausweises oder Reisepasses an. Kurz, wir übersetzen sämtliche Schriftstücke mit Beglaubigung, die dem Nachweis der Identität dienen. Wir leisten zur Beglaubigung unsere Unterschrift, die wir unter die Vollständigkeits- und Richtigkeitsformel setzen. Der Siegelabdruck vervollständigt den Beglaubigungsvorgang.
Wann ist eine Vorbeglaubigung deutscher Urkunden und Dokumente zur Verwendung im Ausland erforderlich?
Für die Verwendung deutscher Dokumente und Urkunden im Ausland gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen: Die Apostille und die Legalisierung.
Die Ausstellung der Apostille bezeichnet die so genannte Haager Apostille. Dieser bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Von uns übersetzte und beglaubigte Dokumente und Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, besitzen Rechtsgültigkeit in den Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“. Die Apostille wird sozusagen dann ausgestellt, wenn die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bezeugt werden soll.
Die Legalisation - Wenn wir beglaubigte Übersetzungen von Urkunden anfertigen, auf die das Verfahren des Haager Übereinkommens nicht anwendbar ist, wird die Legalisation dieser Urkunden von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Dieses Verfahren nennt man auch Überbeglaubigung.
Wir fertigen Übersetzungen und Beglaubigungen rund ums Studium an. Wir übersetzen und beglaubigen Gymnasialzeugnisse und Hochschulzeugnisse (Urkunden) für das Studium im Ausland. Dafür bieten wir beispielsweise „certified translations“ an. Damit können Sie sich für ein Hochschulstudium im englischsprachigen Ausland bewerben.
Wenn Sie beispielsweise an einer Universität in Deutschland studieren, ist die Universität nur berechtigt, hochschuleigene Zeugnisse (Urkunden) zu beglaubigen. Wenn es jedoch um Beglaubigungen von anderen Universitätsabschlüssen geht, so wäre der Aufwand, sich erneut an die Universität zu wenden, zu hoch. Speziell für die Beglaubigung von zu übersetzenden Dokumenten stehen öffentlich bestellte und staatlich anerkannte Übersetzer zur Verfügung. Diese übersetzen alle Urkunden beglaubigt, die Sie für das Bewerbungsverfahren an einer ausländischen Universität benötigen.
Was ist eine Beglaubigung? Im Bereich des Übersetzens ist die Beglaubigung eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit der Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Damit wird bescheinigt, dass die Übersetzung der Urkunde mit dem Original übereinstimmt. Speziell im Rechtsverkehr gilt ein gesetzliches Formerfordernis. So können bestimmte Verträge oder Urkunden nur durch öffentlich bestellte Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden. Ein öffentlich bestellter Übersetzer wird nicht leichtfertig seine Unterschrift geben, denn er würde bei falscher Beurkundung seine Ermächtigung verlieren. Die Beglaubigung einer Übersetzung erfüllt eine gewisse Beweisfunktion. Die Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung soll beweiskräftig sicherstellen, dass die vorgelegten Urkunden echt sind (Echtheitsnachweis).