Unsere ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer sind auf Urkunden und Zeugnisse spezialisiert und sagen Ihnen gerne, was die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments kosten kann.
Geben Sie Ihre Anfrage einfach in das nachstehende Formular ein. Sie erhalten Angebote von ermächtigten Übersetzern und - bis auf die Übersetzung/Beglaubigung selbst - ist alles ganz kostenlos und unverbindlich .
Ermächtigte Übersetzer für Zeugnisse und Urkunden
Ermächtigte Übersetzer übersetzen und beglaubigen Ihr Prüfungszeugnis, Ihr Abschlusszeugnis, Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde. Ermächtigte Übersetzer sind ermächtigt, übersetzte Dokumente zu beglaubigen.
Sie haben sich als Fremdsprachenübersetzer im Bereich Recht bewährt. Ermächtigte Übersetzer verfügen über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache. Darüber hinaus haben sie die höchste Stufe der Sprachkompetenz (C2) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates erreicht. Dadurch haben ermächtigte Übersetzer nachgewiesen, dass ihre Sprachkenntnisse in der eigenen Sprache sowie in der Fremdsprache dazu ausreichen, dass sie praktisch alles, was sie hören oder lesen, mühelos verstehen und sich auch spontan sehr flüssig und genau ausdrücken können. Ermächtigte Übersetzer sind in der Lage, auch komplexe Sachverhalte und feinere Bedeutungsnuancen deutlich zu machen.
Ermächtigte Übersetzer haben den Nachweis erbracht, dass sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium verfügen bzw. die IHK- oder staatliche anerkannte Prüfung bestanden haben. Alle ermächtigten Übersetzer haben somit den Nachweis erbracht, dass sie über ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer oder über eine erfolgreich bestandene Dolmetscher- und Übersetzer-Prüfung verfügen. Der Nachweis kann aber auch in Form eines Dolmetscher- oder Übersetzerdiploms eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule im Fachbereich Sprachen erfolgen. Alternativ ist der Nachweis der sprachlichen Eignung in Form eines Abschlusszeugnisses über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule möglich. Ermächtigte Übersetzer verfügen über die sprachmittlerischen Fähigkeiten, Urkunden zu übersetzen. Ermächtigte Übersetzer sind in der Lage, rechtliche Begriffe aus den verschiedenen Bereichen gerichtlicher Verfahren richtig zu verstehen und zutreffend zu übertragen. Damit Urkunden in der Übersetzung anerkannt werden - zum Beispiel bei Behörden, bei Gericht oder im Bildungswesen, ist eine Ermächtigung des Übersetzers notwendig, damit er die Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und dem Siegel beglaubigen kann. Ermächtigte Übersetzer übernehmen Ihr Zeugnis oder Ihre Bescheinigung, und fertigen eine beglaubigte Übersetzung an. Die Beglaubigungsformel enthält explizit die Erklärung des Übersetzers, dass die Urkunde vollständig und richtig übertragen wurde.
Amtliche Übersetzungen durch ermächtigte Übersetzer – preiswert und kompetent
Urkunden, die in fremder Sprache abgefasst wurden und die für gerichtliche, behördliche oder notarielle Zwecke benötigt werden, bedürfen einer besonderen Übersetzung. Einer beglaubigten Übersetzung. Bei einer beglaubigten Übersetzung bescheinigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgenommenen Übersetzung der Urkunde. Sie erhält dadurch eine besondere Beweiskraft. Urkundenübersetzungen werden durch Sprachmittler vorgenommen, die allgemein beeidigt und ermächtigt sind. Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung und die Ermächtigung sind die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung des Sprachmittlers (d.h. des Dolmetschers und Übersetzers), amtlich beglaubigte Übersetzungen gemäß den gültigen Transliterationssystemen für Arabisch, Rumänisch, Bulgarisch, Griechisch, Hebräisch, Koreanisch, Persisch, Russisch, Sanskrit, Serbisch, Thailändisch (Thai), Ukrainisch und Weißrussisch auszufertigen. Bei amtlich beglaubigten Übersetzungen von Geburtsurkunden, Dipolomen oder Zeugnissen werden die Titelangaben der Dokumente nach DIN 1505-2 übersetzt. Selbstverständlich bieten wir auch eine amtlich beglaubigte Urkundenübersetzung gemäß Norm. Dadurch ist die Übertragung russifizierter deutscher Namen kein Problem. Unsere öffentlich bestellten und gerichtlich beeidigten Übersetzer nehmen die Transliteration der kyrillischen Zeichen, wie sie für das Russische oder Ukrainische typisch sind, gemäß ISO 9 vor. Damit ist sichergestellt, dass die Übertragung ausländischer Urkunden von deutschen Ämtern anerkannt wird. Denn der Übersetzer bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mittels seiner eigenen Unterschrift und dem Siegelabdruck, die er unter die Beglaubigungsformel auf dem übersetzten Dokument setzt. Unsere Übersetzer sind ermächtigt, Dokumente in die georgische, armenische, thailändische Sprache und ins Hindi sowie verwandte indische Sprachen zu übersetzen und zu beglaubigen. Gerne erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung mit Apostille (Überbeglaubigung). Bei der Übertragung von Dokumenten von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache muss der Inhalt wortgetreu übertragen werden. Bei einer amtlich beeidigten Übersetzung dürfen keine Hinzufügungen oder Auslassungen vorliegen. Unsere ermächtigten Übersetzer arbeiten auch für Notare und Rechtsanwälte.
Notariatsübersetzen
Das Notariatsübersetzen weist insofern einige Besonderheiten gegenüber dem Urkundenübersetzung auf, da häufig ein Prima-Vista-Übersetzen gefordert wird. Dabei muss der ermächtigte Übersetzer den Inhalt auf einem Blick erfassen und vom Blatt übersetzen.