Unsere ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer sind auf das notarielle Übersetzen von Dokumenten spezialisiert und sagen Ihnen gerne, was die beglaubigte, d. h. notarielle Übersetzung Ihres Dokuments kosten kann.
Geben Sie Ihre Anfrage einfach in das nachstehende Formular ein. Sie erhalten Angebote von ermächtigten Übersetzern und - bis auf die Übersetzung/Beglaubigung selbst - ist alles ganz kostenlos und unverbindlich .
Notarielle Übersetzung - treu und gewissenhaft
Häufig werden beglaubigte Übersetzungen im nichtförmlichen Sprachgebrauch als notarielle Übersetzungen bezeichnet. Beglaubigte Übersetzungen können sowohl durch sprachkundige Notare als auch durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer und Dolmetscher nach § 142 Abs. 3 S. 2 ZPO angefertigt werden. Diese arbeiten in verschiedenen Sprachen und stehen Anwälten und Notaren zur Seite. Beglaubigtes Übersetzen erfolgt, wie notarielles Übersetzen, treu und gewissenhaft. Durch den Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk des sprachkundigen Notars oder des beeidigten Übersetzers wird die Übersetzung beglaubigt.
Wir übernehmen alle Übersetzungsaufträge für private Kunden aber auch für Gründer von Unternehmen. Wir übersetzen alle Dokumente, die Sie als Existenzgründer benötigen, mit amtlicher Beglaubigung. Unsere beeidigten Übersetzer und Dolmetscher sind in einem speziellen Verzeichnis eingetragen, das bei Landgerichten und Oberlandesgerichten eingesehen werden kann.
Notarielle Übersetzungen im Geschäftsleben
Besonders häufig werden notarielle Übersetzungen angefordert, wenn ein Businessplan auf Englisch gefordert wird. Ein solcher Businessplan ist eine schriftliche Zusammenfassung der Geschäftsidee. In ihm wird das gesamte unternehmerische Vorhaben detailliert dargestellt. Wir übersetzen und beglaubigen Ihren Businessplan sowie dessen Teilpläne gerne preiswert. Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung beträgt 25 € pro Seite für die unternehmerische Vision im Businessplan, 20 € pro Seite für die Übersetzung der Markt- und Konkurrenzsituation im Businessplan. Auch wenn die beglaubigten Übersetzungen eines Businessplans häufig als notarielle Übersetzungen bezeichnet werden, werden sie von öffentlich bestellten und gerichtlich beeidigten Übersetzern und Dolmetschern verschiedener Sprachen ausgeführt. Synonym gebraucht werden folgende Begriffe: beeidigte Übersetzer, gerichtlich beeidigte Übersetzer sowie Urkundenübersetzer. In Österreich werden notarielle Übersetzungen durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer erstellt. Neben einer überdurchschnittlichen Sprachbeherrschung und Expertise besitzen diese Übersetzer die Fähigkeit, Sachverhalte in Urkunden und Dokumenten in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Die notarielle Übersetzung entspricht der Urschrift.
Basierend auf der Seitenzahl unterbreiten wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Gerne übersetzen wir Planungsrechnungen oder den Realisierungsfahrplan innerhalb des Businessplans. Beim beglaubigten Übersetzen des Businessplans behalten wir die Gliederung und den Aufbau bei. Dadurch präsentiert sich auch die beglaubigte Übersetzung / notarielle Übersetzung des Businessplans für Ihre Existenzgründung tadellos.
Beglaubigte Übersetzungen versus notarielle Übersetzungen
Viele Notare, Ämter und Behörden benötigen eine beglaubigte Übersetzung. Umgangssprachlich wird diese auch als notarielle Übersetzung bezeichnet, da die beglaubigte Übersetzung durch den beeidigten Fachübersetzer der notariellen Übersetzung durch einen sprachkundigen Notar vor Gericht in der Beweiskraft ebenbürtig ist. Denn der Siegelabdruck, der vom Landgericht oder Oberlandesgericht an den Fachübersetzer vergeben wird, dient dazu, Dokumente zu legalisieren. Unsere beeidigten Übersetzer erstellen amtlich beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten. Dabei geht es um eine verbindliche wortgetreue Wiedergabe des Originaldokuments. Durch die Beglaubigung wird die Übersetzung dem Originaldokument, beispielsweise dem Businessplan auf Französisch rechtlich gleichgestellt. Nur wenige Übersetzer und Dolmetscher sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen. Man nennt diese beeidigten Übersetzer aufgrund ihrer Legalisierungstätigkeit häufig auch notarielle Übersetzer. In der Tat erstellen wir die meisten beglaubigten Übersetzungen im Bereich juristischer Vertrag für Anwälte und Notare. Die Dokumente und Urkunden werden für Behörden und öffentliche Institutionen rechtswirksam beglaubigt und mittels Apostille auch für öffentliche Institutionen und Behörden außerhalb Deutschlands überbeglaubigt.
Tätigkeitsschwerpunkte unserer notariellen Übersetzer
Unsere beeidigten Übersetzer übersetzen beglaubigt ärztliche Atteste, Ausweispapiere, Diplome, Führungszeugnisse, Geburtsurkunden, Vereinsstatute, Dokumente für eine Adoption, Vereinbarungen, Businesspläne, Verträge, darunter Kaufverträge besonders im Bereich des Immobilienrechts.
Wir bieten notarielle Übersetzungen für Anwälte. Unsere Übersetzer, die notarielle Übersetzungen im Bereich Grundstücks- und Immobilienrecht anfertigen, sind notarielle Fachübersetzer, die beglaubigen können. Unsere Übersetzer arbeiten Hand in Hand mit Anwälten im Bereich der notariellen Beurkundung. Im internationalen Recht fallen sehr viele Übersetzungen an, die nur durch einen beeidigten Übersetzer angefertigt werden können. In anderen Bereichen übersetzen sprachkundige Notare Dokumente mit Beglaubigungsvermerk. Dazu zählen beispielsweise notarielle Übersetzungen von Restitutionsansprüchen, notarielle Übersetzungen von Satzungen und Grundstückskaufverträgen. Wir möchten uns als Übersetzer mit Spezialisierung auf Grundstücksrecht und Immobilienrecht vorstellen: Nicht jeder juristische Übersetzer kennt sich im Immobilienrecht und Grundstücksrecht aus. Doch gerade auf diesem Spezialgebiet der Übersetzungen, das die rechtlichen Regelungen für Grundstücke und Immobilien regelt, haben wir durch unsere tägliche Arbeit Erfahrung gesammelt.
Wir übersetzen Ihren Grundstückskaufvertrag beglaubigt
Unsere Erfahrungen rund um die Rechte von Grundstücken, und schwerpunktmäßig auf dem Gebiet beglaubigtes bzw. notarielles Übersetzen kommt unseren Übersetzungskunden zugute. Gerne übersetzen wir Ihren Grundstückskaufvertrag beglaubigt. Dazu wird der Grundstückskaufvertrag wortgenau übersetzt und mit der Beglaubigungsformel, den erforderlichen Unterschriften und dem Siegelabdruck versehen. Denn wir bieten akkurate notarielle Übersetzungen an – mit eigenhändiger Unterschrift des beeidigten Übersetzers und amtlichen Stempel zur Beglaubigung. In unseren notariellen Übersetzungen geht es überwiegend um Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Unsere Übersetzer helfen Ihnen mit fremdsprachlichen Übersetzungen beim Immobilienkauf, bei Vertragsübersetzungen sowie allen Übersetzungen im Bereich Steuern und Steuererklärung. Neben notariellen Übersetzungen, die wir für Notare im Vorfeld der Grundbucheintragung leisten, übersetzen wir auch im Bereich Erbrecht. Beispielsweise übernehmen wir notarielle Übersetzungen bei einem Erbe im Ausland. Wir übersetzen sämtliche Dokumente für eine notarielle Erbschaftsannahme und beglaubigen diese. Wir stehen Rechtsanwälten mit unseren Übersetzungen zur Seite. Unsere notariellen Übersetzungen stehen auch für alle Anwälte zur Verfügung, die zu Lasten im Grundbuch, wie Hypothek, Pfändungsrechte oder Nutzungsrechte beraten. Gerne übersetzen wir auch rechtlich akkurat Vorschriften in der Baunutzungsverordnung. Selbstverständlich übersetzen wir auch Rechtstipps von Anwälten, die im Bereich Grundstücksrecht und Immobilienrecht tätig sind. Unsere notariellen Übersetzungen stehen für alle Dokumente zur Verfügung.
In unseren Übersetzungsbereich der notariellen Übersetzung fallen auch Urkunden im Wohnungseigentumsrecht. Im Baubereich übersetzen wir Dokumente zu Baumängeln, aber auch gerne Ihren Bauvertrag notariell. Wir übersetzen sämtliche rechtlichen Dokumente für Kanzleien unter vorheriger Abgabe eines Kostenvoranschlags für die beglaubigte Übersetzung. Sofern Sie uns Ihre Dokumente vorab eingescannt zusenden, können Sie ein genaues Angebot erhalten. Wir übersetzen für Sie Standarddokumente, wie einen Grundstückskaufvertrag in der Regel innerhalb einer Woche. Der Vertrag wird Ihnen nachfolgend auf dem Postweg zugesandt. Eine notarielle bzw. beglaubigte Übersetzung geht Ihnen dadurch im Original zu, mit Beglaubigungsstempel und den Unterschriften des beeidigten Übersetzers im Original. Selbstverständlich übersetzen und beglaubigen wir auch die Apostille von Dokumenten wie einem Grundstückskaufvertrag oder einem Immobilienkaufvertrag zu einem attraktiven Preis.